Ärgerliche Antwort... sollte ja eigentlich auch deren Job sein die Verbraucher zu schützen.
In der Theorie könnte die Bonusbedingung schon erfüllt sein, wenn sie dir es unmöglich machen, die Bedingung zu erfüllen (§§ 242, 162 BGB).
Aber in der Praxis müsste man das natürlich dann gerichtlich durchsetzen, was mit einem Risiko verbunden ist. Meiner Meinung nach müssten die Buchmacher ja aber erstmal nachweisen, warum sie dich limitiert haben. Je nachdem, wie viel Wetten mit guten Quoten du überhaupt platziert hast, können die das nur bedingt gut begründen. Sie können mit Sicherheit nicht nachweisen, dass du matched betting betreibst... (geschweige denn, ob das effektiv gegen die AGB verstößt).
Eventuell wäre die Verbraucherzentrale noch eine Anlaufstelle, die auch das rechtliche überprüfen kann.