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    • IliyaI
      Iliya Staff NinjaBet @Finnsen93
      zuletzt editiert von

      @Finnsen93 Es gibt keine illegale Buchmacher. Die Idee von LUGAS bzw OASIS ist einfach die deutsche zu begrenzen und einen Limith zu setzen auf das was sie verlieren können. Falls solche Buchmacher illegal wären werden sie sofort gesperrt und aus DE kann man sie gar nicht aufrufen. Die Staat wird dir aber nicht helfen wenn was passiert zB wenn sie eine Auzahlung ablehnen oder sowas. Ernstgesagt aber helfen sie auch nicht besonders viel wenn man bei einem Lizensiertet Buchamcher ist...

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      • F
        Finnsen93 Ninja-Neuling [0-15]
        zuletzt editiert von

        Okay cool, danke für die Info.

        Welche Seiten betrifft das denn neben Rabona selbst? Und hatte hier jemand bereits schlechte Erfahrungen, die er oder sie teilen würde, damit ich weiss wo ich mich nicht anmelden sollte?

        IliyaI A 2 Antworten Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
        • IliyaI
          Iliya Staff NinjaBet @Finnsen93
          zuletzt editiert von

          @Finnsen93 Alle Seiten findest Du wenn Du ninja-bet.de mit einem VPN auserhalb DE lädst. Wir dürfen diese Seiten in DE nicht anzeiegen. In die Willkommenssektion.

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          • A
            acht22 Ninja-Erfahren [+15] @Finnsen93
            zuletzt editiert von

            @Finnsen93 Ich wäre vorsichtig wegen Iliyas Aussage oben. Alles, was nicht explizit auf der white-List steht, ist per se illegales Glücksspiel in Deutschland. Das ist schon seit einigen Jahren klar.
            Aber die Frage ist nicht, ob sie illegal sind, sondern ob man erwischt wird. Ich kenne einige Leute, die Vorladungen wegen Auszahlungen von illegalen Bookies bekommen haben. Wenn du dich aber clever anstellst und z.B. mit ausländischen Banken (auch hier vorsichtig sein) oder Crypto arbeitest, sollte das passen.

            Google mal whitelist Glücksspiel, da siehst du die legalen Bookies.

            1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
            • N
              NurDieSGE Ninja-Neuling [0-15]
              zuletzt editiert von

              also rabona und co sind offiziell illegal in Deutschland? Habe bereits mehrfach dort mit sparkasse ein- & ausgezahlt ohne Probleme

              A 1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
              • A
                acht22 Ninja-Erfahren [+15] @NurDieSGE
                zuletzt editiert von

                @NurDieSGE ja natürlich, da nicht lizenziert. Bei denen die ich kenne war es so, dass Auszahlungen aus den Jahren 2021-2022 zu Vorladungen im Jahre 2024 geführt haben. Also das kann dauern. Von daher besser nicht zu unvorsichtig sein nur weil bisher nichts kam.

                N 1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
                • N
                  NurDieSGE Ninja-Neuling [0-15] @acht22
                  zuletzt editiert von

                  @acht22 soweit ich informiert bin, ist Rabona an sich ohne deutsche Lizenz unterwegs, was Rabona zu einer illegalen Seite macht. Für den Spieler allerdings bedeutet das doch, dass ich dort spielen kann, aber auf eigene Gefahr, weil kein deutscher Verbraucherschutz vorhanden ist. Hast du eine Quelle, in der steht, dass es aus Sicht des Spielers illegales Glückspiel ist?

                  1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
                  • A
                    acht22 Ninja-Erfahren [+15]
                    zuletzt editiert von

                    Ist ziemlich eindeutig im Gesetz geregelt:

                    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__285.html

                    N 1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
                    • N
                      NurDieSGE Ninja-Neuling [0-15] @acht22
                      zuletzt editiert von

                      @acht22 dort steht aber nur, dass es Ärger für den Anbieter gibt und nicht für den Spieler

                      A 1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
                      • N
                        NurDieSGE Ninja-Neuling [0-15]
                        zuletzt editiert von

                        "Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

                        1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
                        • N
                          NurDieSGE Ninja-Neuling [0-15]
                          zuletzt editiert von

                          Ich frage mich, wie es sein kann, dass es solche Anbieter überhaupt noch gibt und diese nicht gesperrt sind.

                          1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
                          • A
                            acht22 Ninja-Erfahren [+15] @NurDieSGE
                            zuletzt editiert von

                            @NurDieSGE da steht "wer", damit könnte jeder gemeint sein, was ja auch so beabsichtigt ist. Da steht nicht explizit Anbieter oder Spieler.

                            N N 2 Antworten Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
                            • N
                              Niklas Ninja-Neuling [0-15] @acht22
                              zuletzt editiert von

                              @acht22 Und gab es bei deinen bekannten Fällen Verurteilungen?

                              N 1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
                              • N
                                NurDieSGE Ninja-Neuling [0-15] @acht22
                                zuletzt editiert von

                                @acht22 aber ich veranstalte oder halte ja keine Glücksspieleinrichtung.

                                A 1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
                                • N
                                  NurDieSGE Ninja-Neuling [0-15] @Niklas
                                  zuletzt editiert von

                                  @Niklas wird nicht der Fall sein. Kann mir vorstellen, dass da mal nachgefragt wurde. Für sowas wird man nicht verknackt (meine persönliche Meinung).

                                  1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
                                  • A
                                    acht22 Ninja-Erfahren [+15] @NurDieSGE
                                    zuletzt editiert von

                                    @NurDieSGE glaube du bist im Paragraph verrutscht. Und nein Verurteilungen gab es nicht, die meisten Sachen wurden fallen gelassen wegen Geringfügigkeit. Aber trotzdem, warum sollte man sich diesen Film antun wenn man es auch vermeiden kann.

                                    N 1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
                                    • N
                                      NurDieSGE Ninja-Neuling [0-15] @acht22
                                      zuletzt editiert von

                                      @acht22 naja der §285 blickt ja auf den §284 StGB. Ob Sportwetten abgeben direkt als Beteiligung zählt, kann ich mir nicht vorstellen. Kann aber verstehen, dass es einem das Risiko nicht wert ist. Bin mir aber ziemlich sicher, dass da keine Anklagen angedroht werden o. Ä..

                                      A 1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
                                      • A
                                        acht22 Ninja-Erfahren [+15] @NurDieSGE
                                        zuletzt editiert von

                                        @NurDieSGE also Sportwetten zählen definitiv dazu, ist ja normales Glücksspiel. Und wie gesagt, ich glaube auch nicht dass es zu Klagen kommen wird wegen Auszahlungen im 3-4 Stelligen Bereich, aber garantiert ist es nicht.

                                        N 1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
                                        • N
                                          NurDieSGE Ninja-Neuling [0-15] @acht22
                                          zuletzt editiert von

                                          @acht22 das glaube ich auch. Die interessieren sich nicht für solche Kleckerbeträge mMn.

                                          1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
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