Ergebnisse im März 2025
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@acht22 dort steht aber nur, dass es Ärger für den Anbieter gibt und nicht für den Spieler
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"Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
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Ich frage mich, wie es sein kann, dass es solche Anbieter überhaupt noch gibt und diese nicht gesperrt sind.
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@NurDieSGE da steht "wer", damit könnte jeder gemeint sein, was ja auch so beabsichtigt ist. Da steht nicht explizit Anbieter oder Spieler.
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@acht22 Und gab es bei deinen bekannten Fällen Verurteilungen?
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@acht22 aber ich veranstalte oder halte ja keine Glücksspieleinrichtung.
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@Niklas wird nicht der Fall sein. Kann mir vorstellen, dass da mal nachgefragt wurde. Für sowas wird man nicht verknackt (meine persönliche Meinung).
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@NurDieSGE glaube du bist im Paragraph verrutscht. Und nein Verurteilungen gab es nicht, die meisten Sachen wurden fallen gelassen wegen Geringfügigkeit. Aber trotzdem, warum sollte man sich diesen Film antun wenn man es auch vermeiden kann.
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@acht22 naja der §285 blickt ja auf den §284 StGB. Ob Sportwetten abgeben direkt als Beteiligung zählt, kann ich mir nicht vorstellen. Kann aber verstehen, dass es einem das Risiko nicht wert ist. Bin mir aber ziemlich sicher, dass da keine Anklagen angedroht werden o. Ä..
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@NurDieSGE also Sportwetten zählen definitiv dazu, ist ja normales Glücksspiel. Und wie gesagt, ich glaube auch nicht dass es zu Klagen kommen wird wegen Auszahlungen im 3-4 Stelligen Bereich, aber garantiert ist es nicht.
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@acht22 das glaube ich auch. Die interessieren sich nicht für solche Kleckerbeträge mMn.
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